Übersicht Rasselisten

Auf der hier verlinkten Seite fand sich mal eine aktuelle Übersicht mit den in den einzelnen Bundesländern geltenden Rasselisten…. leider wird die Übersicht aber offenbar (trotz unseres Hinweises) nicht aktualisiert.

Von daher an dieser Stelle der Hinweis, dass es mittlerweile vier Bundesländer gibt, in denen die unsägliche Rasseliste abgeschafft worden ist, und zwar:

Niedersachsen (seit 2002)
Schleswig-Holstein (seit 2016)
Thüringen (seit 02/2018) 
Brandenburg (seit 07/2024) 

Wer einen potentiellen Listenhund aufnehmen möchte (das betrifft nicht nur die hier zur Vermittlung stehenden „Kampfschmuser“, sondern auch so ziemliche alle Molosser), sollte sich bitte VORHER die ent­spre­chende Ver­ord­nung seines Bundeslandes genau anschauen, da sich die Auflagen je nach Bundesland teilweise stark unterscheiden.

Tierheime & Co. sowie seriöse Züchter beraten Adoptanten / Käufer gerne…. und letztere werden sicher niemandem einen Staffi verkaufen, dessen Übernahme von privat im jeweiligen  Bundesland verboten ist, wie dies z.B. in NRW der Fall ist.

Obacht bitte auch in rasselistenfreien Bundesländern: Selbst wenn der Gesetzgeber so vernünftig ist, die Gefährlichkeit eines Hundes nicht an seiner Rasse festzumachen, kann es durchaus passieren, dass die Hundesteuersatzung des jeweiligen Wohnortes drastisch erhöhte Hundesteuern für bestimmte Rassen verlangt…unabhängig von der Gesetzeslage (in Niedersachsen ist dies z.B. anscheinend relativ häufig der Fall). Die Hundesteuer ist leider immer noch Gemeindesache!

https://vitaler-hund.de/haltung/verordnungen-der-bundeslaender-deutschlands-fuer-listenhunde/   (Bitte obigen rot markierten Hinweis im Hinterkopf behalten!)

Weiterhin möchten wir auf eine weitere Problematik hinweisen: Listenhunde aus dem Ausland!

Die Rechtslage ist bzgl. Listenhunden und ihren Mischlingen (American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pitbull Terrier und Standard Bullterrier) ganz klar geregelt:
Für Hunde dieser Rassen und deren Mischlinge gilt bedauerlicherweise ein KOMPLETTES Importverbot!

Siehe Hundeverbringungs- und Hundeeinfuhrbeschränkungsgesetz in Deutschland:
http://www.gesetze-im-internet.de/hundverbreinfg/__2.html

Sollten Sie einen solchen Auslandshund nach Deutschland verbringen, machen Sie sich strafbar und ihm droht hier Beschlagnahmung und falls möglich die Rückverbringung ins Ursprungsland. 

Wer sich über die Verordnungen in anderen Ländern informieren möchte, ist im folgenden Link richtig…. hier dürfte eigentlich nur eine Verschärfung der Rassegesetze in Großbritannien bzw. in England und Wales fehlen.

Seit 02/2024 sind dort XL-Bullys verboten bzw. dürfen nur noch mit strengen Ausnahmegenehmigungen gehalten werden.  

https://vitaler-hund.de/haltung/verordnungen-anderer-laender-fuer-listenhunde/